Gemeinderatsfraktion
Was ein Bebauungsplan ist, wissen viele, aber was ist eine Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung?
Eine Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung ermöglicht es den Kommunen, die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festzulegen und einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen und damit das Planungsrecht zu schaffen – aber nur dann, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt sind.
Wenn wir den Standort für unser neues Pflegeheim am Astoria-Kreisel betrachten, stellen wir fest: Das Baugrundstück liegt im 3. Bauabschnitt (BA) unserer letzten Wohnungsbaufläche „Walldorf-Süd“. Weil der vorgesehene Bebauungsplan aber aus artenschutzrechtlichen Gründen zurückgestellt ist, liegt das Baugrundstück derzeit planungsrechtlich im Außenbereich – auch wenn es direkt an die Feuerwehr, die Neue Soziale Mitte und die Wohnbebauung des 1. BA grenzt.
Bereits 2018 hatte die NABU-Ortsgruppe Walldorf-Sandhausen vorgeschlagen, die Storchenwiese als Naturschutzgebiet auszuweisen, was aber vom Regierungspräsidium Karlsruhe abgelehnt wurde. Deshalb hat der Gemeinderat in der Sitzung am 10. Mai 2022 beschlossen, die Storchenwiese als „geschützten Landschaftsbestandteil“ nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz auszuweisen und das entsprechende Satzungsverfahren einzuleiten.
Nach der Erarbeitung des Satzungsentwurfs, der Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange – aus der einige Änderungsvorschläge übernommen wurden – konnte der Gemeinderat am 3. Juni 2025 die Satzung zur Unterschutzstellung der Storchenwiese als „geschützten Landschaftsbestandteil“ beschließen.
Unser Stadtrat Lorenz Kachler sagte dazu:
„Die SPD begrüßt die Unterschutzstellung der Storchenwiese als geschützten Landschaftsbestandteil gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz. Die Storchenwiese ist ein ökologisch wertvolles Gebiet, das durch sorgfältige Pflege und gezielte Maßnahmen zu einem bedeutenden Brut- und Rastgebiet für über 80 Vogelarten geworden ist. Die beeindruckende Artenvielfalt mit über 200 Blütenpflanzenarten und knapp 90 Schmetterlingsarten unterstreicht die besondere Bedeutung dieses Biotops für den Naturschutz.
Bereits im September 2018 – also vor fast sieben Jahren – hat die SPD-Fraktion beantragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Bahnhofstraße und der Nußlocher Straße auf 30 km/h zu begrenzen.
Die Begründung war eindeutig: Beide Straßen sind durch ein hohes Verkehrsaufkommen belastet. Zudem befinden sich dort besonders schützenswerte Einrichtungen wie der Haupteingang des Kindergartens St. Marien in der Nußlocher Straße sowie das Hopp-Stift II in der Bahnhofstraße. Hinzu kommt, dass die Anwohnerinnen und Anwohner durch den erlaubten Verkehr mit 50 km/h erheblich in ihrer Nachtruhe gestört werden – mit nachweisbaren gesundheitlichen Folgen.
Soweit damals unsere Begründung. Aufgrund der Lärmaktionsplanung ist es zwar gelungen, in den sensiblen Bereichen Tempo 30 einzuführen. Doch die erhoffte Entlastung ist ausgeblieben.
Der Grund dafür: Die Kontrolle der Geschwindigkeit obliegt ausschließlich dem Kreis. Raser und sogenannte Poser wissen das – und verhalten sich entsprechend. Die wenigen Kontrollen, die tatsächlich durchgeführt werden, sind völlig unzureichend und haben keine spürbare Wirkung.
Und die Bemühungen der Stadt, selbst Kontrollen durchzuführen, wurden vom Kreis leider abgelehnt. Wir können die Haltung des Kreises nicht nachvollziehen und kritisieren diese ausdrücklich.
Auch der Antrag auf eine generelle Tempo-30-Regelung, den die Stadt aufgrund der geänderten Rechtslage gestellt hatte, wird vom Kreis nicht weiterverfolgt. Begründet wird dies damit, dass die Prüfung zu aufwändig sei – eine Prüfung, die entfallen würde, wenn die Stadt die Straße übernimmt.
Die Stadt Walldorf geht mit der Schaffung der Stelle „Sachbearbeitung Stadtmarketing“ und der Gründung des Stadtmarketingvereins einen zukunftsweisenden Schritt in Richtung einer lebendigen und nachhaltigen Stadtentwicklung.
Die Entscheidung, eine feste Anlaufstelle für das Stadtmarketing im Rathaus bei der Wirtschaftsförderung einzurichten, ist essenziell für die Umsetzung der strategischen Ziele und soll eine spürbare Verbesserung der Attraktivität der Innenstadt mit sich bringen.
Das Stadtmarketing spielt eine entscheidende Rolle bei der Profilbildung und Positionierung Walldorfs als familienfreundlichen Einkaufs- und Freizeitstadt und Kulturstandort. Die Agentur „Stadtmanufaktur“, wird in den Medien erfolgreich bewertet und hat in ihrem Konzept für Walldorf überzeugend dargelegt, wie wichtig eine professionelle und koordinierte Herangehensweise ist, um die zahlreichen bereits bestehenden Angebote sichtbarer zu machen und gezielt weiterzuentwickeln.
Die Psychologische Beratungsstelle hat sich zu einem unverzichtbaren Bestandteil der sozialen Angebote entwickelt. Seit 1998 kann das Beratungsangebot von Walldorfer Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden. Neben Terminen in der Beratungsstelle in der Scheune Hillesheim werden auch Kurzberatungstermine in den Kindetagesstätten und den Schulen durchgeführt.
Die Stundenerhöhung der Beratungsstelle in Walldorf von 32 auf 48 Arbeitsstunden pro Woche ist aufgrund mehrerer kritischer Faktoren, so sehen wir es, dringend notwendig. Die gestiegenen Fallzahlen unterstreichen die Notwendigkeit.
Die Grundsteuer C ist nachweislich weder zur Mobilisierung von Bauland noch zur Schaffung von Wohnraum geeignet. Bereits in den 1960er Jahren wurde eine ähnliche Steuer mangels Wirkung bei gleichzeitig unerwünschten Nebenfolgen wie verstärkter Spekulation und Rechtsstreitigkeiten wieder abgeschafft. Die Grundsteuer C belastet vor allem finanzschwache Eigentümer, die ihr Grundstück aus nachvollziehbaren Gründen nicht bebauen können, während finanzstarke Investoren und Spekulanten die Steuer problemlos tragen und die Kosten auf die Grundstückspreise umlegen können. Dadurch droht eine soziale Schieflage und eine weitere Verteuerung des Wohnraums, der Zweck einer solche Steuer würde ad absurdum geführt. Zudem ist der Verwaltungsaufwand für die jährliche Identifikation und Bekanntmachung baureifer Grundstücke erheblich, während die rechtssichere Umsetzung weiterhin ungeklärt ist. Auch die Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass die gewünschte Lenkungswirkung ausbleibt und der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Grundsteuer C ungeeignet, die angestrebten städtebaulichen Ziele zu erreichen. Stadtrat Christian Schick
Nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg muss jede Gemeinde auf eigene Kosten „eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufstellen und unterhalten. Maßgebendes Kriterium sind die örtlichen Verhältnisse, also das Gefahrenpotential“.
Inhalt des Feuerwehrbedarfsplans ist, das Gefahrenpotential zu konkretisieren und fachlich umzusetzen. Der Plan ist somit auch Voraussetzung für die Bezuschussung von Feuerwehrfahrzeugen.
Im Zusammenhang mit dem Erstellen einer Fahrzeugkonzeption wurde 2002 erstmals eine Bedarfsplanung in Walldorf aufgestellt, zuletzt 2020. Nachdem die im 2020er Plan aufgeführten Maßnahmen inzwischen umgesetzt sind bzw. sich in der Umsetzung befinden und die Planung für den Neubau des Feuerwehrhauses anstand, wurde im Vorjahr die Fortschreibung des Bedarfsplans in die Wege geleitet.
Danke Herr Steinmann, für die Vorstellung des Berichts – geben Sie unseren Dank für die gute Arbeit an Herr Schirrmacher und sein Team im Fachbereich weiter.
Der Bericht über die soziale Entwicklung in Walldorf 2024 zeigt alle Angebote der Stadt, der Kirchen, zahlreicher Vereine und Organisationen in Walldorf auf, die zu einem guten Miteinander in unserer Stadtgesellschaft beitragen; die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen, die Situation am Arbeitsmarkt und vielfältige Hilfsangebote, auf die die Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen hier bei uns vertrauen können.
Heute ist keine Zeit ausgiebig zu kommentieren – im Namen der SPD-Fraktion darf ich aber an dieser Stelle Ihnen, allen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen, ganz herzlich danken. Ihr Engagement macht unsere Stadt reich.
Immer mal wieder wird infrage gestellt, dass sich die Maßnahmen rechnen. Wir halten fest, dass jedwede Unterstützung so angelegt ist, um Menschen in besonderen Situationen zu unterstützen und weitergehende Probleme zu verhindern. Diese Menschen können aus eigener Kraft weiter machen und der Gesellschaft bleiben Folgekosten erspart. Ein Beispiel: Mit Hilfe des Walldorfer Übergangsmanagements und der Berufspaten an der Werkrealschule werden jedes Jahr etliche Jugendliche in eine Ausbildung vermittelt, bei weiterer Qualifikation begleitet und haben einen positiven Start ins Berufsleben.
Die SPD-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg, die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene zu fördern.
Wir sehen es als eine zentrale Aufgabe an, die Gleichstellung in der Verwaltung und in der Gesellschaft voranzubringen. Nach unserer Auffassung ist es jedoch wichtig, dass die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben strukturiert und zielgerichtet erfolgt.
Das „D-Ticket Jugend BW“ ermöglicht es jungen Walldorferinnen und Walldorfern unter 21 Jahren – unter bestimmten Voraussetzungen auch unter 27 Jahren – deutschlandweit mit dem Nahverkehr zu fahren. Dieses Ticket gibt es nur als Abonnement für ein ganzes Jahr und kostet derzeit 39,42 Euro pro Monat. Dem Gemeinderat lag nun ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vor, eine Subventionierung des „D-Ticket Jugend BW“ für die Walldorfer Jugend zu prüfen.