dann weist das Straßenbauamt des Rhein-Neckar-Kreises den Bögnerweg als Teil des Radwegenetzes im Rhein-Neckar-Kreis aus. Die untere Naturschutzbehörde des gleichen Rhein-Neckar-Kreises erklärt dagegen: „Eine Beleuchtung des Bögnerwegs widerspricht m. E. den Zielen des Naturschutzes in diesem Gebiet (insbesondere in der Umgebung des Naturschutzgebietes). Es sind starke Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erwarten, auch ohne bereits tiefergehende Untersuchungen. Wir bitten daher von der Planung Abstand zu nehmen und eine Alternativplanung zu erstellen."
Damit nicht genug weiß auch im Regierungspräsidium Karlsruhe offenbar die linke Hand nicht, was die rechte tut. Die dort angesiedelte Höhere Naturschutzbehörde setzt noch einen drauf: „Wie bei Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften sollten daher auch Radwege außerhalb der Ortslage aus Sicht der Naturschutzbehörden nicht beleuchtet werden." (RNZ vom 24.3.2021)
Andererseits gibt es seit November 2020 für die Ausleuchtung bestehender Radwege die Möglichkeit einer Landesförderung von bis zu 40 % der anrechenbaren Kosten. Der Bund hat ebenfalls seine Förderrichtlinien geändert und würde das Projekt fördern.