Postgelände Nach einigen Verzögerungen durch Nachbareinwendungen und neue Vorschriften zum Hochwasserschutz erfolgte vor ein paar Tagen der Baubeginn der Mietwohnungen auf dem ehemaligen Postgelände. In den Wochen zuvor hatte der Abwasser- und Hochwasserschutzverband Wiesloch die geräumte Baufläche als Zwischenlager für Erdaushub und Baumaterialien für den Leimbachausbau benutzt.
Für die SPD-Fraktion ist die Schaffung preisgünstiger, innenstädtischer Mietwohnungen von größter Wichtigkeit. Wir begrüßen daher, dass die Rechtsaufsichtsbehörde den Weg zum Baubeginn für die Wohnbau Wiesloch freigemacht hat.
Die Anwohnereinwendungen betrafen insbesondere die Sorge um den Verlust der vermeintlich "angestammten" Parkplätze. Besonders befremdlich war, dass ausgerechnet die Grünen, die ansonsten den privaten Autoverkehr möglichst eindämmen, sich rühmen, auf dem Postgelände 50% mehr Stellplätze als gesetzlich gefordert durchgesetzt zu haben. Für eine Forderung nach Fahrradabstellplätzen oder noch bessere ÖPNV Bedienung hätte man ja noch Verständnis gehabt, so aber ist die Forderung billiger Populismus. Bei der Zielgruppe, für die die Mietwohnungen auf dem ehemaligen Postgelände vorgesehen sind, kann man weder davon ausgehen, dass jeder Mieter mindestens ein Auto hat, noch dass die Mieter der Drei- und Vierzimmer-Wohnungen mehr als ein Auto pro Familie haben. Es werden also deutlich mehr Stellplätze gebaut als von den zukünftigen Bewohnern gebraucht werden. Diese müssen zwangsläufig an Stellplatzmieter aus der näheren und weiteren Umgebung vermietet werden mit der Konsequenz zusätzlichen Verkehrsaufkommens. 50% mehr Stellplätze bedeuten 50% mehr Ein- und Ausfahrten mit den entsprechenden Belastungen. Ob das den Anwohnern dann so recht ist?
Man darf eben nicht in Sonntagsreden preiswerte Mietwohnungen fordern und unter der Woche kostentreibende Zusatzforderungen stellen.
Die SPD-Fraktion widersetzte sich daher allen mietpreissteigernden zusätzlichen Forderungen. Während im Eigentumswohnungsbau die Forderung nach zusätzlichen Stellplätzen angebracht sein mag, genügt im Mietwohnungsbau die gesetzlich geforderte Anzahl von einem Stellplatz pro Wohnung.