Grundstückspreise im zweiten Bauabschnitt Walldorf Süd so niedrig wie möglich ansetzen

Veröffentlicht am 28.03.2019 in Fraktion
 

Christian Schick 2019

Stadtrat Christian Schick nahm im Walldorfer Gemeinderat folgendermaßen Stellung zu den Entscheidungen bezüglich des zweiten Bauabschnitts Walldorf Süd.

Walldorf ist eine attraktive Stadt, das belegen die beinahe 900 Interessenten, die sich aktuell im 2. Bauabschnitt um die 56 städtischen Grundstücke bewerben.

Doch das Interesse, so sehr es unserer Stadt schmeicheln mag begehrt zu sein, findet seine Schattenseite in der Gestaltung des Preises. Grundstückspreise von über EUR 1.000,00 pro Quadratmeter sind - je nach Lage - auf dem privaten Markt leider keine Seltenheit mehr.

 Natürlich ist es an dieser Stelle einfach zu sagen, dass die Stadt doch Geld habe und die Preise für die zu vergebenden Grundstücke daher möglichst niedrig anzusetzen wären, schließlich käme es ja bei einer solchen Haushaltslage - wir haben die Zahlen letzte Woche gehört - nicht auf hohe Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen an. 

Andererseits - und das muss hier nochmals ganz klar betont werden - darf die Stadt nicht unter Wert verkaufen. Dies ist eine rechtliche Bestimmung, an der weder ein solider Haushalt, noch die Verwaltung, noch der Rat etwas ändern können. 

Der reine Bodenwert beläuft sich im 2. Bauabschnitt auf EUR 500,00 pro Quadratmeter. Hinzu kommen EUR 5,00 für archäologische Rettungsgrabungen und Erschließungskosten in Höhe von ca. EUR 133,00 - zusammen EUR 638,00. Und eben unter diesem Preis in Höhe von EUR 638,00 pro Quadratmeter darf hier nicht verkauft werden.

Auch muss an dieser Stelle gesagt werden, dass bereits die ersten Grundstücke im 2. Bauabschnitt „von Privat“ auf den Markt sind und deren Verkaufspreis bereits jetzt schon deutlich über dem avisierten Quadratmeter-Preis der Stadt liegt.

Dass man auf eine Förderung beim Kauf eines Grundstücks verzichtet und sich lieber beim Quadratmeterpreis an der untersten rechtlich zulässigen Grenze bewegt ist konsequent, da hier der Verzicht auf höhere Preise letztlich allen zu Gute kommen wird und komplizierte Berechnungen oder rechtliche Fallstricke vermieden werden.

Gleichwohl soll eine Vergabe in Erbpacht möglich sein. Hier soll der Erbpachtzins im Vergleich zu früheren Baugebieten von 4% auf 3% gesenkt werden, zusätzlich würde pro Kind eine 15-jährige Förderung in Höhe von EUR 500,00 jährlich gewährt werden. 

Die Vergabe der Grundstücke im Rahmen bestimmter, nach Punkten zu bewertenden Kriterien, ist bewährt und soll auch hier Anwendung finden. Neben dem Wohnort und dem Arbeitsplatz werden insbesondere für Kinder, junge Familien und Bewerber ohne vorhandenes Wohneigentum Punkte gewährt. So hat sich die Fraktion der SPD bereits im Vorfeld für eine Erhöhung der Vergabepunkte für junge Familien stark gemacht.

 

Der Verpflichtung, auf einem städtischen Grundstück ein Haus in Passivbauweise, also besonders energieeffizient, errichten zu müssen, ist zuzustimmen, zumal hier entsprechende Fördermittel sowohl durch die KfW als auch durch die Stadt bereitstehen. Dass die Grundstücke zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst und im Rahmen der “Ablösung“ vergeben werden, ist für uns nachvollziehbar und nicht nur für die Stadt, sondern auch im Interesse der Käufer sinnvoll. Der Finanzbedarf kann im Vorfeld endfällig bestimmt werden. So erspart sich auf der einen Seite die Stadt zeit-, rechen- und letztlich kostenintensive Veranlagungen, auf der anderen Seite stehen dem Erwerber keine Überraschungen mit etwaigen Nachfinanzierungen ins Haus. Eine klassische win-win-Situation.

 

Letztlich bleibt als Fazit hängen: Die Stadt möchte die Grundstücke an der untersten Preisgrenze des Erlaubten an diejenigen vergeben, die es am meisten benötigen. Gleichzeitig soll Energie eingespart werden.

 

Das scheint uns mit der Vorlage gelungen, so dass wir hier in allen Punkten zustimmen können, auch wenn uns an dieser Stelle schmerzlich bewusst ist, dass EUR 640,00 gerade nicht für alle jungen Familien ins Budget passen werden.

 

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