Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN „Erhalt der Artenvielfalt - Rettet die Bienen“

Veröffentlicht am 28.03.2019 in Gemeinderatsfraktion
 
Eckhart Kamm

1.    Erhaltung bestehender Lebensräume

Grundsätzlich wird hier etwas Sinnvolles vorgeschlagen. Allerdings fragen wir uns, weshalb sich der Gemeinderat Wiesloch explizit zur Einhaltung der Naturschutzgesetze verpflichten soll. Die Einhaltung von Gesetzen durch die Verwaltung ist für uns selbstverständlich, und uns sind auch keine entsprechenden Fehler oder Verstöße bekannt.

Die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von besonders geschützten Biotopen ist gemäß der Paragraphen 30 Bundesnaturschutzgesetz und 33 Landesnaturschutzgesetz verboten. Ausnahmen kann – muss aber nicht –nur die Untere Naturschutzbehörde zulassen, und sie kann sie nur dann zulassen, wenn der Eingriff ausgeglichen wird. Diese Regelung halten wir für ausreichend.

Nun ergänzt der Antrag der GRÜNEN diesen Gesetzesauftrag auf „ökologisch hochwertige Grünbestände“. Leider werden diese nicht definiert: eine solche Regelung würde daher zunächst für Unsicherheit und Streit sorgen.

Im übrigen gelten auch hier bereits klare gesetzliche Regelungen: Nasswiesen gehören zu den besonders geschützten Biotopen, siehe meine vorherigen Ausführungen.
Artenreiche Flachlandmähwiesen sind Lebensräume, die die europäische Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie schützt. Insofern ist der Antrag sachgrundlos, (man könnte auch sagen: Wahlkampfgetöse); wir werden ihm daher nicht zustimmen.

 

2.    Biotopvernetzung

Hier geht es um Mittelfestlegung für den Haushalt 2020. Die Ablehnung der Verwaltung ist nachvollziehbar begründet: wir wollen dann über die Mittel 2020 entscheiden, wenn über den ganzen Haushalt geredet wird. Unserer Ansicht nach soll der neu gewählte Gemeinderat über die Mittel des Haushalts 2020 entscheiden und der derzeitige keine Mittelvergaben vorentscheiden! Wir stellen uns damit nicht gegen den Antrag; er ist nur jetzt nicht dran, deshalb werden wir uns hier enthalten.

3.    Verzicht auf Pestizide und Herbizide

Auch hier greift der Antrag – wie bei Punkt 1 - etwas Sinnvolles auf.

Die Verwaltung antwortet, man habe bereits einen entsprechenden Passus in allen Pachtverträgen, nur könne der leider von den Pächtern nicht umgesetzt werden, wenn unsere Grundstücke als Schlag zusammen mit anderen Flurstücken bewirtschaftet würden – was allgemein und immer der Fall sein wird. Das ist nicht akzeptabel: Wenn man eine Bestimmung vereinbart hat, und diese für sinnvoll hält –und das tun wir, was die giftfreie Bewirtschaftung betrifft -, dann kann man nicht dulden, dass diese Bestimmung einfach und grundsätzlich ignoriert wird.

Wenn die Pächter glauben, diese Bestimmung nicht umsetzen zu können,  muss gemeinsam nach Lösungen gesucht werden. Wie zum Beispiel: Der Landwirt kann in einem Ackerschlag von der Größe der kommunalen Grundstücke Lerchenfenster, also bewusst angelegte Fehlstellungen in der landwirtschaftlichen Nutzfläche, anlegen. Das sind Flächen, auf denen er nichts weiter tut als die Sämaschine für wenige Meter auszuschalten. Die entsprechende Lücke im Feld wird gern von der gefährdeten Feldlerche als Brutplatz angenommen. Oder er kann im gleichen Schlag am Rand entsprechend große Blühstreifen von der Größe der kommunalen Teilfläche anlegen, oder durch Aussetzen der Pestizid-Behandlung auf einem solchen Streifen der Ackerbegleitflora, zu der ich noch kommen werde,  eine Chance geben. So muss man es dann vereinbaren und auch kontrollieren, und das erwarten wir von der Verwaltung.

Dem Antrag stimmen wir daher zu.
 

4.    Schaffung von Blühwiesen

Offenbar hat sich die Verwaltung bereits auf den Weg hin zu artenreichen Blühwiesen begeben. Unklar bleibt bei der Antwort der Stadt, warum die wahrhaft nicht berauschende Größe von einem Hektar pro Stadtteil nur in einem Fall erreicht werden konnte, und wie man sich den „Verbund“ dieser winzigen Flächen vorstellen soll.

Liebe Kolleginnen und Kollegen hier sehen wir Gestaltungsraum für das „Kommunale Handlungskonzept für die Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt und zur Verbesserung der
Lebensbedingungen für Insekten“, welches wir vor vier Wochen beschlossen haben. In diesem Konzept werden auch Blühwiesen geschaffen werden, und zwar dort, wo es möglich, notwendig und sinnvoll ist. Es macht keinen Sinn, sich jetzt im Vorfeld in diesem Detail festzulegen. Wir plädieren vielmehr dafür, dieses Konzept zu einem wirklich gemeinsamen, das heißt zu einem von allen Fraktionen mitgetragenen Konzept,  zu entwickeln.

Daher bitten wir um Verständnis dafür, dass wir uns bei diesem Antrag enthalten. Das hier verfolgte Ziel ist besser in einem alle Aspekte des Artenschutzes beleuchtenden Konzept aufgehoben.

Wie wichtig das ist wird besonders bei der Betrachtung des letzten Antragspunktes deutlich:

5.    Grünlandnutzung in Pachtverträgen

Diesem Antrag liegt wohl ein Missverständnis zu Grunde: der Antrag geht davon aus, das Grünlandnutzung aus Sicht des Artenschutzes grundsätzlich und immer besser ist als Ackernutzung.

Tatsächlich ist es aber so, dass die Ackerbegleitflora – also Klatschmohn, Kornblume, Acker-Rittersporn und so weiter – zu den am stärksten gefährdeten Pflanzengesellschaften in Baden-Württemberg zählt. Sie schützt man, in dem man den Ackerbau giftfrei durchführt, und ohne Zweifel hat das dann auch eine sehr positive Wirkung auf blütenbesuchende Insekten. So verfährt zum Beispiel die Initiative „Kraichgau-Korn“, zu der auch einige Wieslocher Landwirte gehören: hier wird das Getreide giftfrei angebaut, und Blühstreifen zum Nachbarn hin sorgen für weiteren Artenreichtum.

Im Übrigen ist Grünland nicht gleich Grünland: eine eingesäte Weidelgras-Wiese ist genau so artenarm wie ein pestizidbehandelter Acker, sie ist ein Grasacker. Leider ist die Mehrzahl unserer Wiesen in diesem Zustand. Es wäre also unter Umständen gar nichts verbessert, wenn jeder Stadtacker nun in „Grünland“ verwandelt würde.
Vielleicht etwas spitz formuliert: Für die Welternährungssituation ist es gut, wenn wir in unserem Land/unserer Region produzierte Nahrung zu uns nehmen und nicht die von weither transportierten Lebensmittel den Menschen dort wegessen. Ich weiß, die Lage ist allerdings viel komplexer.
Vielmehr kommt es darauf an, dass wir das Beste aus unserem Beschluss eines Handlungskonzepts für die Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt machen. Hier werden wir darüber entscheiden, was mit den stadteigenen Liegenschaften geschieht, die wir an Landwirte verpachtet haben, und wir werden das natürlich nicht tun, ohne mit den Landwirten zu reden.

Daher werden wir diesen Antrag ablehnen.

 

 

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