Friedhof – Ort des Gedenkens und der Trauer

Veröffentlicht am 11.12.2023 in Gemeinderatsfraktion
 

Friedhofbegehung, v.l.n.r.: Dr. Andrea Schröder-Ritzrau, Manfred Zuber, Petra Wahl, Lorenz Kachler

Die SPD-Fraktion hat sich intensiv mit dem Thema Friedhof befasst und hat sich die Situation dort auch vor Ort angeschaut.

Der Friedhof ist ein wichtiger Ort in Walldorf, ein Ort des Gedenkens, der Einkehr und der Trauer. Trauernde treffen sich dort und geben einander Trost und es ist natürlich auch ein Ort um Neuigkeiten auszutauschen, gar keine Frage.

Der Friedhof übernimmt allerdings auch bedeutende ökologische Funktionen und dient mit seinen ausgeprägten Grünflächen der Naherholung und ist mit seinen Blühwiesen ein Schlaraffenland für die Insekten.Die Walldorfer Friedhofsatzung ist mittlerweile in die Jahre gekommen und nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Diese stammt diese aus den Jahren 2013 bzw. 2015. Das Bestattungsgesetz wurde 2021 geändert und musste jetzt in der Walldorfer Satzung Berücksichtigung finden.

Nach neuer Satzung können nun auch Personen bestattet werden, die früher in Walldorf gewohnt haben, das begrüßen wir. Dies war bisher nur in besonderen Fällen möglich.

Die Kindergräber haben wir besonders im Blick, wünschen sich die trauernden Angehörigen doch ein gepflegtes Umfeld. Hier appellieren wir an die Verwaltung zeitnah um Nachbesserung! Auch auf die gute und sichere Begehbarkeit der Wege legen wir ein Augenmerk.

Bisher war auf dem Kindergräberfeld nur eine Bestattung in einem Reihengrab möglich. Die Neufassung ermöglicht nun auch Wahlgräber, die, wenn vom Nutzungsberechtigten gewünscht, über die Mindestruhezeit hinaus verlängert werden können.

Die Differenzierung der Friedhofsteile, in Alter, Mittlerer und Neuer Friedhofsteil und Muslimisches Gräberfeld sorgt für eine verbesserte Kommunikation und beugt Irritationen vor.

Die Öffnungszeiten des Friedhofs werden nun präzisiert , zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang. Es ist lobenswert, dass die Vorlage explizit darauf hinweist, dass bei „ordnungsmäßiger Nutzung“ diese Ordnungswidrigkeit nicht geahndet wird, betritt man außerhalb der Öffnungszeiten den Friedhof.

Wir hoffen auf eine ähnliche pietätvolle Handhabung mit Augenmerk bei §23 Absatz 3 bei denen auf Urnenerdkammern im alten und mittleren Friedhofsteil das Ablegen und Anbringen von zusätzlichem Grabschmuck und Grabausstattung nicht gestattet ist.

Weiterhin war uns in der Vorbereitung wichtig, dass auch die in der Mobilität eingeschränkten Menschen mit ihren Elektromobilen den Friedhof befahren dürfen.

Wir danken der Verwaltung ausdrücklich an dieser Stelle, dass unsere Anmerkungen und Anregungen diesbezüglich in die Satzung mit eingeflossen sind.

Die Ruhezeiten für Urnengräber von 25 Jahren auf die Mindestruhezeit auf 15 Jahre zu reduzieren findet unsere Zustimmung.

Wir finden die langfristige Pflege der Ehrengräber wichtig. Man vergibt ein Ehrengrab nicht ohne Grund. Deshalb hätte es unsererseits keine Verkürzung des Nutzungsrechts geben müssen. Dennoch stimmen wir zu.

Paragraf 18 bis 26 regelt nun die Gestaltung der Grabmale

Mit diesen neuen Gestaltungsvorschriften werden die Vorgaben quasi in „Stein gemeißelt“. Dies ist außerordentlich wichtig für die auf dem Friedhof tätigen Steinmetze. So gibt es nun eindeutige Größenvorgaben, Materialstärkevorgaben und Gestaltungsvorgaben.

Die Höhe eines Grabmals auf 1,40 m maximal festzulegen halten wir für eine verbesserte Überschaubarkeit des Gesamten Friedhofsareals für sinnvoll.

Die Herkunft von Grabsteinen und Grabfassungen ist für uns ein großes Anliegen. So möchten wir keine Grabsteine auf unserem Friedhof sehen, die mit Kinderarbeit hergestellt werden.

Die Neufassung der Satzung, die angelegt ist an die Gesetzesänderung, gibt nun den Steinmetzen eindeutige und rechtssichere Vorgehensweisen in die Hand, die wir so mittragen können.

Zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. Wegen uns müssten die Kosten nicht unbedingt erhöht werden. Aber die Gemeindeprüfanstalt drängt auf Kostendeckung, wie unser Kämmerer immer wieder moniert. Deshalb bleibt uns hier nichts anderes übrig, einer moderaten Erhöhung zuzustimmen.

Die Neukalkulation zeigt massive Kostenerhöhungen in allen Bereichen, insbesondere allgemeine Personal- und Sachkosten, die sich auf die Bestattungsgebühren auswirken. Betrachtet man diese, waren die Vorschläge vom bearbeitenden Büro definitiv zu massiv. Die gebührenrechtlich ansatzfähigen Gesamtkosten mit durchschnittlich 896 TEuro pro Jahr umzulegen auf die Bestattungskosten wären unstrittig zu hoch angesetzt.

Den Grünpolitischen Wert mit der Festsetzung von 20 Prozent sehen wir hier eher höher angesiedelt, begründet mit dem Friedhof als Naherholungsgebiet und mit seiner Biodiversität.

Deshalb können auch wir nur einer moderaten Erhöhung um etwa 15 Prozent zustimmen, mit Ausnahme von Kindergräbern, wie auch der Finanzausschuss empfohlen hat. Die Ausnahme-Empfehlung Trauerhalle und Kühlzelle findet unsere vollste Zustimmung. Wir möchten ebenso wenig, dass die Trauerfeiern VOR der Trauerhalle abgehalten werden und die Kühlzellen brauchen Auslastung, wie in der Vorlage beschrieben.

Wir danken der Verwaltung und haben eine große Bitte. Bei unserer Besichtigung vor Ort haben wir festgestellt, dass es viele Leerstellen gibt, insbesondere im alten Friedhofsteil, die mit Split versehen sind. Wir meinen, vor der Eröffnung neuer Grabfelder sollte eine Neubelegung vorrangig an diesen Stellen erfolgen. Wir haben auch festgestellt, dass sich die Nachfrage nach Grabstellen grundsätzlich gewandelt hat, was eigentlich eine Überarbeitung der Belegung der Flächen erforderlich macht. Die SPD-Fraktion wird deshalb ein Friedhof-Entwicklungskonzept beantragen.

Die SPD-Fraktion stimmt den Beschlussvorschlägen zu.

Stadträtin Petra Wahl

 

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