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SPD Wiesloch

Bezuschussung Sozialticket  

Veröffentlicht am 23.10.2023 in Gemeinderatsfraktion
 

Stadtrat Christian Schick

Walldorfer Bürgerinnen und Bürger zwischen 18 und 59 Jahren, die Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder Grundsicherungsleistungen für Nichterwerbsfähige gemäß SGB XII beziehen, gehören zum berechtigten Personenkreis für das Sozialticket. Zurzeit nutzen 41 Personen das Angebot der Stadt. 

Bis zur Einführung des Deutschlandtickets konnten alle Berechtigten Nutzerinnen und Nutzer das Rhein-Neckar-Ticket für damals 101,50 € im Monat beziehen, das mit 56,48 € bezuschusst wurde. Der Zuschussbetrag richtete sich nach dem zu berücksichtigenden prozentualen Anteil des Regelbedarfs für öffentliche Verkehrsmittel, somit blieb ein Eigenanteil von 45,02 € pro Monat. Das musste natürlich vor dem Hintergrund des Deutschlandtickets für 49 € geändert werden.  

 

Das Sozialticket können derzeit nur Personen zwischen 18 und 59 Jahren beziehen, ab 60 Jahren konnte die „Karte ab 60“ für 51,80 €/Monat bezogen werden. Da die Karte ab 60 weggefallen ist, sollen auch Berechtigte, die älter als 60 Jahre sind entsprechend, bezuschusst werden.   

Nach der von der Verwaltung vorgeschlagenen und vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Änderung wird künftig das Deutschlandticket mit 50 % bezuschusst. Nach der neuen Regelung haben auch Berechtigte die älter als 60 Jahre alt sind, Anspruch auf 50 % Ermäßigung.

Die neue Regelung ist nicht nur für die Berechtigten günstiger, sondern auch für die Stadt: Die Berechtigten sparen rund 20 €/Monat, die Stadt rund 30 € an Zuschuss pro Monat.  

Die SPD-Fraktion sieht in diesem Vorschlag der Verwaltung ausschließlich Vorteile. 

Durch umsichtiges Handeln unserer Verwaltung kann ausgeschlossen werden, dass der Zuschuss für das Ticket ganz oder teilweise auf Leistungen angerechnet wird. So kommt weiterhin jeder Euro beim Empfänger an. 

  1. Es wird für beide Seiten günstiger, sowohl Stadt als auch die Empfänger müssen deutlich weniger für das Ticket bezahlen. 

  2. Das Ticket kann ab sofort auch an Berechtigte im Alter über 59 Jahre vergeben bzw. entsprechend gefördert werden. 

Fazit: Gleiche Leistung jetzt auch noch zusätzlich für berechtigte Menschen ab 60 und das bei geringeren Kosten. 

Volle Zustimmung der SPD. 

Stadtrat Christian Schick 

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