Zum Wohle der Stadt ?

Veröffentlicht am 10.02.2015 in Gemeinderatsfraktion
 

Die Gründe, dass in der Gemeinderatssitzung nicht die Gelegenheit genutzt wurde, "endlich Klarheit für die Anwohner der Äußeren Helde zuschaffen" seien nicht nachvollziehbar, schreibt die "Bürgerinitiative "Wir sind Helde" in ihrem Leserbrief vom 29.1.2015 in der RNZ. Dabei waren die Gründe in der angesprochenen Sitzung von Rechtsanwalt Dr. Fischer deutlich genannt worden: Die gewünschte Änderung des Bebauungsplans ist ein rechtliches Verfahren, das gewissen Regeln unterliegt, insbesondere dem Abwägungsgebot.

Für die Grünen mögen das "dumpfe juristische Bedenken" (Zitat homepage) sein und der Antragsteller der Vertagung als "unerfahrener Neuling" (Zitat homepage) diffamiert werden, das Urteil des Verwaltungsgerichts spricht eine deutliche Sprache. Da es auch juristisch vorgebildete Mitglieder der grünen Fraktion gibt, bleibt der Verdacht, dass mit dem Antrag bereits der Keim des Scheiterns im Klageverfahren gelegt werden sollte. Oder die Grünen versuchten in bemerkenswerter Selbstüberschätzung, sich der Bebauungsbefürwortermehrheit mit dem Antrag anzubiedern und später als die dazustehen, die mit ihren Stimmen dafür gesorgt haben, dass eine Mehrheit "geläuterter Bebauungsbefürworter" die "aus dem Ruder gelaufene Planung" korrigierten. Wie sich herausstellte, besteht die Mehrheit für eine Bebauung “Äußere Helde” auch ohne Grüne nach wie vor, warum sollte sich diese also durch einen solchen Antrag einschränken lassen?

Und wenn diese Mehrheit nicht mehr bestanden hätte, hätten die Grünen die fehlenden Stimmen für die weitere Bebauung geliefert. Auch der Hinweis, zum Wohle der Stadt zu versuchen, die horrenden Verluste zu verringern, kann nicht verfangen. Zum einen gibt es naturgemäß noch keinerlei Zahlen, da der Umfang einer möglichen weiteren Bebauung noch nicht feststeht, zum anderen gab es in der Vergangenheit in dieser Angelegenheit zu viele Fehlprogrosen. Bis jetzt sind jedenfalls durch die inzwischen zusätzlich erforderlichen Gutachten für eine eventuelle Bebauung im zweiten Bauabschnitt nur weitere Kosten im hohen sechsstelligen Bereich entstanden, der gescheiterte Antrag der Grünen hätte ein weiteres unkalkulierbares juristisches Risiko ­ mangelnde Abwägung ­ bedeutet.

Die SPD-Fraktion hat ihre Position der grundsätzlichen Ablehnung der Bebauung der Äußeren Helde und der juristischen Einschätzung des mit dem grünen Antrag verbundenen juristischen Risikos bereits im Vorgespräch mit den Vetretern der Bürgerinitiative dargestellt und sieht sich insbesondere durch die VGH Entscheidung bestätigt.

 

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