Versprochen – gehalten: Volksabstimmung

Veröffentlicht am 20.11.2011 in Veranstaltungen
 

Thomas Funk, Prof. Dr. Roland Geitmann, Roland Portner, Hartwig Wätjen

Die SPD Rhein-Neckar hatte nach Leimen eingeladen, um mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam darüber nachzudenken, wie es um die direkte Demokratie in Baden-Württemberg steht. Die von 68 Abgeordneten des Landtags beantragte Volksabstimmung über das Projekt Stuttgart 21 war konkreter Anlass, sich öffentlich mit dem Thema zu beschäftigen.

Dass es kein einfaches Thema sein würde, zeigt schon der Stimmzettel:: Er fragt nämlich nicht „Sind Sie für den Weiterbau?“: Das darf er aus rechtlichen Gründen nicht, sondern muss fragen:

Stimmen Sie der Gesetzesvorlage „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt §tuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)" zu?

Wer also für den Ausstieg des Landes aus dem Bahnprojekt ist, muss mit Ja stimmen, wer den Weiterbau befürwortet, mit Nein.

Der Vorsitzende der SPD Rhein-Neckar, Thomas Funk, MdL, gab einen Überblick über die Geschichte des Bahnprojekts, die bis in die Zeit der schwarz-roten Landesregierung unter Teufel und Spöri – 1995 – zurückreicht. Die Finanzierung des Umbaus des Stuttgarter Bahnknotens sollte von der Deutschen Bahn, dem Bund, dem Land, der Stadt Stuttgart und der EU getragen werden. Eine parlamentarische Mehrheit im Landtag hatte das Projekt durchweg, der außerparlamentarische Widerstand entwickelte sich jedoch zu einer Volksbewegung. Das bewog Grün-Rot, die Entscheidung einer Volksabstimmung unterziehen zu lassen, zumal die Koalitionspartner mehrheitlich unterschiedlicher Meinung waren und noch sind. Funk machte noch einmal klar, dass Gegenstand der Abstimmung nur der Ausstieg des Landes aus der Finanzierung sei. Die Argumente seien oft ausgetauscht worden, unter anderem während der Schlichtung mit Heiner Geißler, zu einer Befriedung des Streits sei es aber nicht gekommen. Es könne aber nicht übersehen werde, dass keine konkrete Planung für Alternativen und deren Finanzierung vorliege.

Je 10 Argumente Pro und Kontra wurden als Entscheidungshilfe an die Wahlberechtigten von der Landesregierung verteilt.

Aspekte direkter Demokratie, am Beispiel S 21, aber auch ganz allgemein, beleuchtete der Hauptredner des Abends, Prof. Dr. Roland Geitmann, der bis 2006 an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl lehrte. Er ist Sprecher des Kuratoriums von „Mehr Demokratie e.V.“, es verwunderte nicht, dass er den Volksentscheid begrüßte. Er gebe einen wesentlichen Impuls zur Entwicklung der direkten Demokratie und sei der „Schlussstein eines Gewölbes mit all seinen Risiken und Chancen“. Aber dessen ungeachtet hatte er Kritik zu üben: Die Regeln seien unfair. Die Entscheidung betreffe bestenfalls nur eine Region, auf dieser Ebene sei aber ein Volksentscheid leider nicht zulässig. Und dass, obwohl die Forderung nach Volksentscheide von Anfang an in allen SPD-Programmen enthalten waren. Selbst wenn die Mehrheit für den Ausstieg stimmen sollte, würde das hoch angesetzte Quorum – laut Landesverfassung, Artikel 60 der Verfassung, - höchst wahrscheinlich keine Verbindlichkeit für eine Beendigung des Engagement des Landes für S 21 bewirken. In der Verfassung heißt es nämlich: „Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt."

Einen Ausweg aus dem Dilemma sieht Geitmann in einer Verfassungsänderung. Die benötigt zwar eine Zweidrittelmehrheit, könnte aber laut Landesverfassung mit mindestens 50% über eine Volksabstimmung herbeigeführt werden. Diesen Weg zu gehen empfiehlt Geitmann der SPD, am besten gleichzeitig mit der Bundestagswahl 2013.

„Wir müssen die Menschen zum aufrechten Gang befähigen“, schloss Prof. Geitmann seine Vortrag.

In der anschließenden Diskussion, die Roland Portner moderierte, pflichtete die Mehrheit der Teilnehmer den Thesen des Vortragenden bei. Eine Einzelstimme stellte allerdings den Wert von Volksabstimmungen wegen Manipulierbarkeit durch Medien und Interessengruppen in Frage. Aber das gelte dann wohl auch für Wahlen generell, meint der Autor dieses Berichts,
Dieter Lattermann

 

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