Reduzierung der Kostenbeteiligung des Bundes an Unterkunftskosten von Hartz IV-Empfängern nicht akzeptabel.

Veröffentlicht am 06.11.2007 in Kreistagsfraktion
 

Die ursprüngliche Absicht ist ebenso wenig in die Tat umgesetzt worden, wie auch die Systematik falsch angelegt ist. Zu diesem eindeutigen Ergebnis kommt Helmut Beck, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, angesichts eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft von derzeit 35,2 % ab dem Jahre 2008 auf 32,6 % abzusenken.

Zum einen wird hierbei nicht berücksichtigt, dass das beabsichtigte Ziel des Bundes, die Kommunen und damit auch die Stadt- und Landkreise um jährlich 2,5 Mrd € echt zu entlasten, nicht zu einer Entlastung sondern nur zu einer Verringerung der Belastung geführt hat und zum zweiten, dass die jeweilige Zahl der Bedarfsgemeinschaften ein total ungeeignetes Mittel für eine sachgerechte Beurteilung der Kostenentwicklung bei den Trägern von Sozialhilfeleistungen darstellt.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist nach einem rasanten Anstieg in jüngster Zeit zwar geringfügig zurückgegangen; die Kosten insgesamt sind jedoch um über 8% gestiegen. Die Gründe hierfür liegen in erster Linie in einem Anstieg der Mieten und einer immensen Verteuerung der Heizungskosten. Mit seinem CDU-Kollegen Bruno Sauerzapf ist sich SPD-Fraktionschef daher bereits einig, die durch eine falsche Sichtweite des Bundes entstandene finanzielle Schieflage in einen gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie an Arbeits-und Sozialminister Franz Müntefering darzustellen.

Dies wurde bereits in den Jahren 2004 und 2006 mit Erfolg praktiziert und hat seinerzeit bundesweite Beachtung gefunden. Helmut Beck lässt jedoch keinen Zweifel daran, dass in der momentanen Situation ein Einlenken des Bundes dieses Mal ungleich schwerer zu ereichen sein wird vor dem Hintergrund, dass sich die Finanzsituation der kommunalen Seite in jüngster Zeit insgesamt gesehen positiv entwickelt hat.

Dies setzt jedoch den Grundsatz nicht außer Kraft, dass in erster Linie die Investitionsmöglichkeit der Städte und Gemeinden als Basis jeden konjunkturellen Aufschwungs gestärkt werden muss.

 

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