Die Veröffentlichung von Fotos und anderen Dateien im Internet - eine Gratwanderung

Veröffentlicht am 14.12.2011 in Veranstaltungen
 

Roland Portner, Prof. Harald Hahn und Michael Molitor

„Haben Sie ein Facebook-Profil? Besitzen Sie eine eigene Homepage? Gibt es Fotos von Ihnen oder Ihren Kindern im Internet und Sie fragen sich nun, ob diese Veröffentlichung überhaupt erlaubt ist? Falls Sie eben eine dieser drei Fragen mit Ja beantwortet haben, dann sollten Sie sich unseren Informationsabend zum Thema Medienrecht nicht entgehen lassen!“

So stand es in der Einladung zu einer Veranstaltung der SPD Nußloch und des SPD-Kreisverbandes Rhein-Neckar. Viele Betroffene – Kindergartenleiterinnen und –leiter, Internetbeauftragte von Parteien, Organisatoren von Veranstaltungen, um nur eine Auswahl zu nennen – folgten dieser Einladung, um vom Referenten des Abends, Prof. Harald Hahn, Rechtsanwalt, Dozent für IT-, Medien- und Datenschutzrecht und selbst professioneller Fotograf, zu erfahren, wo die Fallstricke bei der Veröffentlichung von Bildern liegen.

Prof. HahnProf. Hahn führte in seinem Vortrag in die komplexe Materie ein. Gesetzliche Grundlage ist das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG), das auf das Jahr 1907 zurückgeht, aber mehrfach geändert wurde. Dessen §22 besagt grundsätzlich, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, ob er fotografiert werden darf und ob solche Bilder veröffentlicht werden dürfen. Im §23 werden Ausnahmen geregelt. Ohne explizite Einwilligung der abgebildeten Personen dürfen Bilder aufgenommen und veröffentlicht werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Verstöße gegen die Regelungen können zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Formulierungen im Gesetz zeigen, dass im Einzelfall Auslegungen durchaus strittig sein können. Mit den modernen Methoden digitaler Bildbearbeitung sei es durchaus möglich, aus einem „Beiwerk“ ein erkennbares Foto einer bestimmten Person zu extrahieren, nannte Hahn als ein Beispiel.

Angesprochen auf Fotos von Veranstaltungen, wie etwa der „Aktion Ferienspaß“, wies der Referent darauf hin, dass die Veröffentlichung solcher Bilder als Dokumentation einer „sozial erwünschten Tätigkeit“ unbedenklich sei.

mmer im Auge zu behalten sei aber der Schutz der Persönlichkeit des Abgebildeten – „Paparazzi-Fotos“ waren hier das Stichwort. Sie spielten allerdings beim anwesenden Publikum keine Rolle.

Interessanter war hingegen die Frage des Urheberrechts. Im Facebook-Zeitalter, in dem viele alles über sich selbst preisgeben und bewusst auf Privatheit verzichten, gelte (immer noch?), dass der Fotograf die Rechte an seinen Bildern besitzt.

Eine Reihe von Fragen der Teilnehmer konnte Prof. Hahn positiv beantworten. Zu deren Freude räumte er Bedenken über die Rechtmäßigkeit von Kopien von Dateien für Unterrichtszwecke aus.

Der Stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende Roland Portner und der Nußlocher Ortsvereinsvorsitzende Michael Molitor bedankten sich beim Referenten für den informativen Vortrag, der Bestandteil einer Veranstaltungsreihe der SPD-Ortsvereine gemeinsam mit dem Kreisverband war.
Dieter Lattermann

 

Homepage SPD Walldorf

Aktuelle Termine

18.05.2024, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Infostand der SPD Walldorf zur Kommunalwahl

Edeka Kissel

25.05.2024, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Eis und Spielplatz Tour

Spielplätze Wilde Wiese, Sonnenhügel,Storchenkahn und Drachenspielplatz

08.06.2024, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
SPD Walldorf vor Ort

SBK Kissel

Für uns im Bundestag

für uns im Bundestag

Lars Castellucci
17.05.2024 11:35
Berliner Zeilen 08/24.
26.04.2024 10:39
Berliner Zeilen 07/24.

AKTUELLES AUS DEM LAND

In der heißen Wahlkampfphase der Europawahl kommt die SPD-Spitzenkandidatin zur Europawahl Katarina Barley zu einer Großkundgebung nach Karlsruhe. Mit dabei sind unsere Parteivorsitzende Saskia Esken, Generalsekretär Kevin Kühnert, Bundeskanzler Olaf Scholz, unser baden-württembergischer Spitzenkandidat zur Europawahl René Repasi und unser Landes- und Fraktionsvorsitzender Andreas Stoch.

Wann?
Samstag, 18. Mai, 15:00 Uhr (Einlass ab 14:00)

Wo?
Marktplatz, 76133 Karlsruhe

Die Veranstaltung ist offen für alle. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Wir stehen an der Seite der Gewerkschaften - 365 Tage im Jahr. Wir kämpfen mit euch

* für höhere Tarifbindung. Denn gute Arbeit und faire Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag!
* für den Erhalt von Arbeitsplätzen. In Baden-Württemberg müssen wir insbesondere die vielen Arbeitsplätze in der Industrie sichern!
* für starke Mitbestimmung. In Zeiten des Wandels brauchen Beschäftigte eine starke Vertretung!
* für bessere Förderung von Fachkräften. Unsere Zukunft liegt in den Händen und Köpfen gut ausgebildeter Menschen!
* für sichere und gute Renten. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss gut von der Rente leben können!

Für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen: Tarifvertragsgesetz ist 75 Jahre alt!

Am 9. April 2024 feierte das Tarifvertragsgesetz sein 75-jähriges Bestehen. Seit seiner Einführung im Jahr 1949 legt es die Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen zwischen Unternehmen und Gewerkschaften fest. Diese Tarifverträge sind seit jeher Garanten für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen, und sie spielen eine entscheidende Rolle bei der sozial-ökologischen und digitalen Transformation unserer Wirtschaftsordnung.

 

Freitagspost

Ludwig Wagner Preis

BIWU

BIWU

move21 (neues Fenster)