Die SPD-Bundestagsfraktion informiert: Elterngeld zum 1.1.2007

Veröffentlicht am 29.09.2006 in Bundespolitik
 

Am 29. September 2006 hat der Deutsche Bundestag abschließend den Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeldes beraten. Dieses Gesetz ist ein voller Erfolg für die Sozialdemokraten.

Noch vor wenigen Monaten wollte die Union vom Elterngeld nichts wissen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür gekämpft, das Konzept der ehemaligen Familienministerin Renate Schmidt Schritt für Schritt durchzusetzen. Das macht klar: Eine moderne Familienpolitik gibt es nur mit der SPD.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Das Elterngeld ist ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und es gibt Eltern die Möglichkeit, sich ohne finanzielle Sorgen Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu nehmen. Wir fördern mit dem Elterngeld, das zum 1.1.2007 das bisherige Erziehungsgeld ablöst, Familien in den ersten 12 bzw. 14 Monaten (Alleinerziehende) nach der Geburt. Das Elterngeld ersetzt das durch die Kinderbetreuung entfallende Einkommen des Partners oder des Alleinerziehenden in Höhe von 67 Prozent. Widmet sich der andere Partner zusätzlich zwei Monate der Betreuung des Kindes, verlängert sich auch für Paare die Zahldauer auf 14 Monate. Damit wollen wir vor allem Vätern einen Anreiz geben, sich mehr an der Betreuung des Kindes zu beteiligen. Ein monatlicher Sockelbetrag von 300 Euro wird sowohl Alleinverdienerelternpaaren als auch ALG-II-Bezieher/innen 12 Monate lang gewährt. Dieser Sockelbetrag wird nicht auf ALG II angerechnet. Auch Studierende ohne eigenes oder mit geringem Einkommen können diesen Sockelbetrag beziehen. Für Spitzenverdiener ist die Lohnersatzleistung auf maximal 1.800 Euro monatlich begrenzt. Für Geringverdiener/innen mit einem Einkommen unterhalb von 1.000 Euro erhöht sich der Prozentsatz des Einkommensersatzes schrittweise von 67 auf bis zu 100 Prozent. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um einen Prozentpunkt. Das heißt, bei einem Einkommen von 800 Euro würden 77 Prozent ersetzt werden, also 616 Euro. Das ist sozial gerecht und ausgewogen.

Regelung Geschwisterbonus

Die Gestaltung des Geschwisterbonus ist mit der Union auch endgültig geklärt worden. Die Forderung des Bundesrates und der CDU/CSU-Fraktion, die bisherige Regelung des Geschwisterbonus auf 36 Monate auszudehnen, ist abgewendet worden. Stattdessen gilt nun ein sehr flexibles und aus unserer Sicht besseres Modell: Es ist vorgesehen, dass für das zweite und weitere Kind der Leistungssatz von 67 Prozent erhöht wird, gekoppelt an eine Mindesterhöhung um einen Festbetrag. Konkreter: Leben in einem Haushalt zwei Kinder unter drei Jahren oder drei und mehr unter sechs Jahren, soll das errechnete Elterngeld für das jüngste Kind um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro erhöht werden. Durch die 10- prozentige Erhöhung wird der Leistungssatz auf 73,7 Prozent für den Regelfall erhöht.

Damit wird das Lohnersatzprinzip gestärkt und der frauenpolitische Ansatz gefördert, dass es auch finanziell attraktiv ist, wenn der in der Regel besser verdienende Vater seine Erwerbstätigkeit zu Gunsten der Kinderbetreuung aufgibt oder einschränkt. Der Festbetrag von 75 Euro sichert, dass in jedem Fall die Mehrkindfamilie bei der Elterngeldberechnung besser gestellt und das Mindestelterngeld auf 375 Euro erhöht wird. Auch bei niedrigerem Nettoeinkommen bis 1.170 Euro monatlich bewirkt der feste Aufstockungsbetrag von 75 Euro, dass das Elterngeld überproportional erhöht wird. Damit wird dem Anliegen Rechnung getragen, ein niedriges Teilzeiteinkommen, das häufig durch die Betreuung der älteren Kinder bedingt ist, deutlich aufzustocken.

 

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