Räum- und Streupflichtsatzung

Veröffentlicht am 05.02.2024 in Gemeinderatsfraktion
 

Stadträtin Elisabeth Krämer

Das ist heute ein ziemlich passender Zeitpunkt, um eine Räum- und Streupflichtsatzung zu diskutieren und zu beschließen. Schnee, Regen, Eis. In den letzten Wochen gab es von allem etwas.

Um die Sicherheit und Zugänglichkeit der öffentlichen Straßen und Wege zu gewährleisten, ist eine Räum- und Streupflichtsatzung erforderlich. Nach dem Straßengesetz sind die Gemeinden innerhalb geschlossenen Ortslagen selbst für das Reinigen und Räumen der Straßen und Gehwege zuständig, das kann aber ganz oder teilweise den Straßenanliegern und Straßenanliegerinnen übertragen werden. Anlass für die Änderung der Satzung war die Anpassung der Zeiten für das Schneeräumen, da sich die Gewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger geändert haben. Künftig müssen an Samstagen die Gehwege bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen erst bis 9 Uhr geräumt werden. Montags bis freitags sind die Gehwege wie bisher bis 7 Uhr zu räumen.

 

Daneben wurde die Satzung noch an einigen Stellen aktualisiert. So wurde auch das Verbot zum Streuen von Salz etwas gelockert. Bei Eisregen zum Beispiel ist das Salzstreuen künftig in geringem Maße zulässig, da andere Materialien nur bedingt zur Verbesserung beitragen und Splitt nach dem Abtauen des Eises oft die Kanalabflüsse blockiert.

Bei dem Schnee, Regen und Eis in den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass die allermeisten Menschen in Walldorf Schnee räumen und wenn nötig auch Salz streuen. Auch der Bauhof hat sein Bestes gegeben und mit seiner Arbeit für sichere Wege und Straßen gesorgt. Wir danken allen Beteiligten dafür.

Wichtig finden wir, dass auf unseren Hinweis hin, die Räumpflicht nicht auf das Räumen und Entsorgen von Laub unter den Bäumen erweitert wurde. Die Reinigungspflicht der Gehwege soll sich weiterhin nicht auf die unbefestigten Flächen um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume erstrecken.

Wir freuen uns, über die vielen städtischen Bäume und werden uns auch für noch mehr einsetzen. Doch können wir den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten, das Laub von unseren Bäumen aufzuräumen und zu entsorgen. Dies sollte also auch weiterhin Aufgabe der Stadt bleiben.

Stadträtin Elisabeth Krämer

 

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