Leistungshemmende Vereinsförderung reformieren

Veröffentlicht am 16.02.2015 in Gemeinderatsfraktion
 

Vereinsveranstaltungen im Palatin werden derzeit von der Stadt Wiesloch doppelt gefördert. Zum einen bietet das Palatin ein vergünstigtes "Vereinspaket" für die Nutzung der Säle durch Vereine, zum anderen bezuschusst die Stadt Wiesloch im Rahmen der Vereinsförderung dieses vergünstigte Vereinspaket nochmals bis zu 70%.

Die 70%-ige Förderung gilt für die Hauptveranstaltung im Kalenderjahr, sofern die Einnahmen aus der Veranstaltung die Mietaufwendungen nicht übersteigen. Dann sinkt die Zusatzförderung auf 50% um bei Einnahmen, die das Doppelte der Mietaufwendungen überschreiten, ganz wegzufallen. Für Folgeveranstaltungem gelten Fördersätze von 40% bzw. 25% gemäß der gleichen Staffelung.

Trotz dieser erheblichen Förderung werden seitens der Vereine immer wieder Wünsche laut, den städtischen Zuschuss weiter zu erhöhen, es liegt auch ein entsprechender Antrag zur Haushaltsplanberatung vor.

Für die SPD-Fraktion ist angesichts der Haushaltslage eine weitere Erhöhung der Freiwlligkeitsleistungen in diesem Zusammenhang nicht denkbar. Allerdings hat die Diskussion mit den Vereinen gezeigt, dass die derzeitige Regelung erhebliche "leistungshemmende" Mängel hat. Überschreiten die Einnahmen die Miete bzw. das Doppelte der Miete, tritt der leistungshemmende Effekt auf, dass der Zuschuss so viel geringer wird, dass trotz höherer Einnahmen dem Verein weniger bleibt – mit der Konsequenz, dass man aufhört, Eintrittskarten zu verkaufen und den Saal zu füllen.

Bei einer Miete von z.B. 3.500 € und Einnahmen von 3.490 € erhält der Verein derzeit einen städtischen Zuschuss von 2.450 €, somit bleiben ihm 2.440 €. Hat er aber nur 20 € mehr Einnahmen, so sinkt der städtsiche Zuschuss auf 1.750 €, dem Verein verbleiben also nur noch 1.760 €, also 680 € weniger als bei den geringeren Einnahmen.

Um diese leistungshemmenden Sprünge zu vermeiden, hat die SPD-Fraktion ein Modell entwickelt, das in der Höhe weitgehend dem bisherigen entspricht, die Sprünge aber vermeidet. Zukünftig soll die Regelung lauten:

Bei der Erstveranstaltung beträgt der Zuschuss 70 % der anerkannten Miete, überschreiten die Einnahmen die anerkannten Miete, so vermindert sich der Zuschuss um 30% des Überschreitungsbetrags. Bei Folgeveranstaltungen beträgt der Zuschuss 40 % der anerkannten Miete, überschreiten die Einnahmen die anerkannten Miete, so vermindert sich der Zuschuss um 20% des Überschreitungsbetrags. Im aufgezeigten Beispiel würden dann der Verein bei 3.510 € Einnahmen einen Zuschuss von 2.447 € erhalten, es würden ihm also 2.457 € bleiben. Die SPD-Fraktion hat einen "Vereinszuschussrechner" online gestellt, mit dem jeweils alte Regelung und SPD Vorschlag verglichen werden können. Die derzeit gültigen Vereinsförderrichtlinien der Stadt Wiesloch sind hier nachzulesen.

 

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