Einführung einer Allgemeinverfügung gegen die “Spaziergänger” Stellungnahme der SPD-Fraktion

Veröffentlicht am 17.03.2022 in Allgemein
 

Eine Allgemeinverfügung „Spaziergänger“ ist ein scharfes Instrument. Dass es eingesetzt wird, kann näher rücken. Wann es eingesetzt wird, sollte klug bedacht werden. Erst dann wird es nötig sein, wenn Antworten aus der aktiven Zivilgesellschaft nicht hinreichend präventiv wirken sollten oder von den „Spaziergängern“ eine eskalative weitere Gefahr ausgeht.

Solange die lokale Zivilgesellschaft stark genug ist und ihre Aktivität nicht nachlässt, meinen wir, dass eine Allgemeinverfügung gegenwärtig noch nicht erforderlich ist.  Allerdings sind die „Spaziergänger“ als das zu beschreiben, was sie sind: sie verhöhnen die Regeln auf die liberale Demokratien gründet sind. Es muss immer wieder betont werden, dass sie gegen das Versammlungsgebot und die Hygienevorschriften verstoßen und sich nicht deutlich von  rechtsextremen  und demokratiefeindlichen Teilnehmern ihrer „Spaziergänge“ distanzieren.

 

In der momentanen Situation, in der wir stehen ( Ukraine-Krieg, Geflüchtetensituation...) 

hat das Ganze auch  für viele Menschen an Bedeutung verloren. „Spaziergänger“ werden weniger wichtig. Sie sollten unsere Zeit und Aufmerksamkeit so wenig wie nötig beanspruchen!

 

Der Gemeinderat der Stadt war bisher immer gut beraten in Zusammenarbeit mit der Polizeibehörde und dem Ordnungsamt die Situation fortlaufend zu beobachten und ständig zu beraten. Auch wenn in der letzten GR-Sitzung die Allgemeinverfügung diskutiert wurde, lässt sich hieraus keine eindeutige Mehrheit des Rates für die Allgemeinverfügung ableiten. Es waren einzelne Redebeiträge, oft basierend auf persönlichen Erfahrungen und Einstellungen. Eine Abstimmung darüber hat es nicht gegeben.

Für den Moment würde eine solche Allgemeinverfügung zu einer Eskalation beitragen.

 

Die SPD-Fraktion schließt sich deshalb  der Meinung des Oberbürgermeisters an momentan auf eine solche Allgemeinverfügung zu verzichten.

Dennoch sollten wir uns die Möglichkeit einer Allgemeinverfügung vorbehalten, dies gilt insbesonders, wenn rote Linien überschritten werden.

 

 

Richard Ziehensack, Fraktionsvorsitzender, für die SPD Fraktion

 

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