„Städtebaulicher Rahmenplan und Baulückenbilanz für die Weststadt“
Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Verwaltung der Stadt Wiesloch
1. für das nachstehend abgegrenzte Gebiet „Weststadt“ und das Gebiet „Alte Bruchsaler Straße“ (ab Bebauung Frauenweiler westlich bis zum Sandpfad und südlich der B 39) einen „Städtebaulichen Rahmenplan“ und
2. im Vorlauf dazu eine „Baulückenbilanz“ für das Gebiet „Weststadt“ erstellt.
Räumliche Abgrenzung „Weststadt“
- nördlich : Parkstraße
- östlich : Hauptstraße ab Einmündung Südtangente bis Schwetzinger Straße, Schwetzinger Straße, Mühlgasse – rechts- ab Schwetzinger Straße, Dämmeltraße, Gerbersruhpark
- westlich : Bahnhof Wiesloch- Walldorf, Bahntrasse der Deutschen Bahn AG
- südlich : B 39
Begründung:
- Die Weststadt ist ein Gebiet, das neben attraktiven Wohngegenden auch Bereiche beinhaltet, die nach Ansicht vieler Anwohner sehr unansehnlich sind und nicht gerade zu der erwarteten Wohn- und Lebensqualität beitragen.
Die zahlreichen Gewerbebetriebe und Dienstleister erfahren von der Bevölkerung eine unterschiedliche Bewertung und Akzeptanz. Neben umweltverträglichen Betrieben gibt es Unternehmen, deren Umwelteinflüsse bei den Anwohnern häufig für Unmut sorgen und Anlass zu massiven Beschwerden geben. Zielkonflikte zwischen der Notwendigkeit der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Beeinträchtigung der Lebensqualität der Bewohner sind die Folge.
- In den vergangenen Jahren wurden in zahlreichen kleinen Einzelgebieten der Weststadt Bebauungspläne aufgestellt. Jeder Bebauungsplan war – einzeln betrachtet – notwendig, aber behandelte jeweils nur einen Teilbereich der gesamten Weststadt. Auf die Gesamtfläche projiziert erscheint dieses Gebiet somit wie ein großer Flickenteppich. Eine perspektivische Gesamtplanung ist bis heute nicht erkennbar.
Wir sehen daher dringenden Handlungsbedarf, diese kurzfristige
Bedarfsplanung durch einen langfristigen
Städtebaulichen Rahmenplan zu ersetzen.
- Diesem Städtebaulichen Rahmenplan muss für das Gebiet „Weststadt“ zunächst die Erstellung einer Baulückenbilanz vorgeschaltet werden.
- In Anbetracht der in naher Zukunft eventuell anstehenden Umwidmung des EnBW- Geländes und der damit verbundenen Bebauung (grundsätzliche Überlegungen der Verwaltung wurden dem Gemeinderat vor einigen Monaten mitgeteilt) scheint es dringend geboten, besonders das Areal „Untere Hauptstraße/ Hauptstraße“ sowie das Gelände um den Stadtbahnhof/ Bahnhofstraße vorrangig zu überplanen.
- Die derzeit prekäre Finanzsituation darf nicht dazu führen, dass eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung in Wiesloch unterbleibt. Denn nur eine visionäre Städtebauliche Rahmenplanung kann städtebauliche Fehler verhindern, die später nicht mehr zu korrigieren sind.
In der Gemeinderatssitzung im März 2004 abgelehnt.