Weitere Corona-Hilfen - Hilfsfond für Kleinbetriebe aus den Bereichen Einzelhandel und Dienstleistung

Veröffentlicht am 29.07.2020 in Gemeinderatsfraktion
 

Stadtrat Christian Schick sprach für die SPD-Fraktion zum Tagesordnungspunkt Corona-bedingte Förderung von Kleinunternehmen.

 

„Bereits zu Beginn der Pandemie, als es sich abzeichnete, dass auch Walldorfer Gewerbetreibende unter den Folgen Corona-bedingter Einschränkungen zu leiden haben würden, beantragte unsere Fraktion mündlich u. a. die Unterstützung Walldorfer Kleinbetriebe, was auch dem gesamten Rat ein Anliegen war und letztlich in den schriftlichen Antrag der FDP-Fraktion mündete. Es ist unbestritten, dass gerade kleine Unternehmen unter den entsprechenden Einschränkungen zu leiden haben, verfügen gerade diese doch oftmals nicht über entsprechend hohe Rücklagen für eine solche Ausnahmesituation. Gleichwohl sind laufende Kosten bei stark eingeschränkten oder gar vollständig weggebrochenen Einnahmen weiterhin zu bedienen. Dies führt im Resultat zu erheblichen finanziellen Problemen bei den einzelnen Betrieben.
 

Corona darf jedoch nicht zu einem Sterben eigentlich gesunder Kleinstunternehmen in unserer Stadt führen. In dieser Situation gilt es nun, im Rahmen des rechtlich möglichen, diesen Unternehmen schnelle und unbürokratische Hilfe zuteilwerden zu lassen, haben wir doch alle ein großes Interesse daran, die Vielfalt und Vielzahl unserer Kleinbetriebe, nämlich der Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe zu erhalten.

Daher haben wir es uns hier im Gremium gemeinschaftlich zum Ziel gesetzt, Richtlinien für einen Hilfsfonds für Kleinstunternehmen zu beschließen. Uns als SPD-Fraktion war es bereits zu Beginn der Vorberatungen ein großes Anliegen, eine Förderung nicht auf einen bestimmten Teil des Stadtgebiets zu beschränken. Alle betroffenen Unternehmen, die in Walldorf unter die Richtlinien fallen, sollen Anspruch auf Hilfe haben, egal, wo sie sich im Ort befinden. Auch dass die Förderung nicht zurückgezahlt werden muss, war für uns von vorneherein selbstverständlich.

In den Genuss der Förderung können Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz unter 2 Mio. Euro , der Sparten Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie und Hotellerie kommen, wobei es sich bei den Beschäftigen um sogenannte „Vollzeitäquivalente“ handelt und daher die Zahl der tatsächlich Beschäftigen also auch durchaus höher liegen kann. Fördervoraussetzung ist, dass bereits entsprechende Bundes- und/oder Landesprogramme in Anspruch genommen und mit dem maximalen Förderbetrag bewilligt wurden. Für dann noch verbleibende Kosten, aber nicht jedoch für entgangenen Gewinn, soll dann das Förderprogramm der Stadt Walldorf beantragt werden können. Dieses übernimmt zur Hälfte die jetzt noch verbliebenen Kosten. Der Höchstbetrag des einmaligen, nicht zurückzuzahlenden Zuschusses ist auf 5.000 Euro begrenzt.

Erfahrungen anderer Kommunen mit ähnlichen Förderlösungen zeigen, dass dieser Betrag grundsätzlich ausreichend ist.

Da eine Prüfung der Förderfähigkeit bereits im Vorfeld bei der Beantragung von Bundes- und / oder Landesmitteln erfolgte, muss dies nicht nochmals durch die Stadt Walldorf erfolgen, was eine einfache, unbürokratische Behandlung der Anträge möglich macht. Eine Förderung von bereits zuvor notleidenden Betrieben, also Unternehmen, die gerade nicht durch die Corona-bedingten Einschränkungen in Notlage geraten sind, ist hierdurch ausgeschlossen.

Weiterhin kann die Förderung zusätzlich zu anderen Förderprogrammen der Stadt beantragt werden.

Wir appellieren an dieser Stelle ausdrücklich an alle betroffenen Betriebe, die bislang – aus welchem Grund auch immer – noch keine Bundes- und /oder Landesmittel beantragt haben, dies soweit noch möglich nachzuholen, um so auch ggf. in den Genuss unserer städtischen Förderung zu kommen. Diese kann nämlich nur nachrangig gewährt werden. Sicherlich kann hier unsere Wirtschaftsförderung beratend unterstützen. Wir sind der Überzeugung, mit dieser Maßnahme einen wichtigen Schritt für den Erhalt unserer örtlichen Kleinstunternehmen zu machen.

Wir zeigen in der Not unsere Solidarität mit den in Not geratenen Einzelhändlern, Dienstleistern, Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben und fördern gleichzeitig deren Erhalt und Vielfalt.

Wir hoffen, durch unser Förderprogramm die Sorgen und Nöte abzumildern und Arbeitsplätze zu erhalten. Nur gemeinsam wird es uns gelingen, diese Krise zu überstehen. Für die Fraktion der SPD ist es daher selbstverständlich, hier niemanden mit seinen unverschuldeten Nöten alleine zu lassen.

Wir stimmen dem Beschlussvorschlag zu.“

 

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