Schwimmbad vor möglichen Klagen schützen

Veröffentlicht am 22.10.2020 in Gemeinderatsfraktion
 

In den kommenden Monaten soll auf dem Gelände der ehemaligen „Wellpappe” zwischen der Straße „Am Schwimmbad”, Schwimmbad, Waldangelbach und der Straße „In den Breitwiesen” das neue Wohn- und Gewerbegebiet „Am Bach” entstehen, was von der SPD-Fraktion nachdrücklich begrüßt wird. Allerdings gibt es nach Erfahrungen landauf, landab die Sorge, dass irgendwann einmal zuküftige Nutzer gerichtlich gegen den Lärm aus dem Schwimmbad vorgehen könnten – mit erheblichen finanziellen Risiken für die Stadt Wiesloch und die Stadtwerke. Die SPD-Fraktion sah die Bedenken unserer Stadtwerke in der Anhörung in dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans nicht genügend berücksichtigt und brachte deshalb zur Sitzung des Gemeinderats am 21. Oktober folgenden Antrag ein:
„ln den städtebaulichen Vertrag mit dem Investor wird eine Klausel aufgenommen, dass der lnvestor die Stadt und die Stadtwerke von allen eventuellen Ansprüchen zukünftiger Anwohner wegen des Schwimmbadbetriebs gegen die Stadt oder die Stadtwerke frei stellt."

Die Verwaltung und das Stadtplanungsamt teilten die Bedenken und regten eine Formulierung der Ergänzung des städtebaulichen Vertrags an, die verhindern soll, dass es überhaupt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
„Der Vorhabenträger duldet die sich aus dem Betrieb des an das Plangebiet angrenzenden Schwimmbads ergebenden Immissionen und verzichtet insoweit auf Rechtsmittel gegen den Eigentümer oder Betreiber des Schwimmbads. Er verpflichtet sich, künftige Eigentümer, Mieter und Pächter im Plangebiet im Rahmen abzuschließender Kaufverträge bzw. in Miet-, Pacht- oder Erbbaurechtsverträgen („Nutzungsverträge“) auf Immissionen hinzuweisen, die sich aus dem Betrieb des Schwimmbads ergeben. Er verpflichtet sich weiter, künftige Mieter oder Eigentümer ebenfalls zur Duldung der aufgrund des Schwimmbadbetriebs entstehenden Immissionen sowie zur Unterlassung von Rechtsmitteln gegenüber dem Eigentümer oder Betreiber des Schwimmbads zu verpflichten. Diese Verpflichtung ist vom künftigen Mieter/Eigentümer auch zugunsten der Stadt zu übernehmen (Vertrag zu Gunsten Dritter). Im Falle der Rechtsnachfolge hat der Vorhabenträger den Rechtsnachfolger zur Weitergabe der vorstehenden Verpflichtung zu verpflichten.“
Die SPD-Fraktion sieht das Ziel ihres Antrags erreicht und stimmte dem städtebaulichen Vertrag und der Offenlage des Bebauungsplans zu.

 

 

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