Landesheimbauverordnung kostet uns 12 Pflegeplätze im Astorstift - wir wollen aber bei kleinen Gruppen bleiben

Veröffentlicht am 30.10.2021 in Gemeinderatsfraktion
 

Fakt ist - wir müssen sehr zeitnah unser Alten- und Pflegeheim umbauen, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Das weiß Verwaltung und Gemeinderat schon seit geraumer Zeit. Man war bisher davon ausgegangen, dass nur neun Doppelzimmern (nicht mehr zulässig) in Einzelzimmer umgewandelt werden müssen und somit von 70 Plätzen auf 61 Plätze reduziert werden würde. Derzeit arbeitet das Astorstift Pflegezentrum mit einer Übergangsbetriebserlaubnis bis 31.12.2023 für diese neun Doppelzimmer.

Klar ist auch schon sehr, sehr lange, dass 70 Pflegeplätze zu wenig für eine Stadt in der Größe Walldorfs sind. Die Pflegeplanungsstatistik sieht einen Bedarf von ca. 130 bis 140 Plätzen. Die SPD-Fraktion fordert seit Jahren endlich konkret in die Planungen einer weiteren Einrichtung bzw. einer Erweiterung zu gehen.

Die Planungen hat man nun in Angriff genommen, sich den Bestand nochmal angesehen und bei diesen Überlegungen, wie denn der Bestand bei einem Neubau zu nutzen sei, hat die Verwaltung mit Fachleuten festgestellt, dass die Umwidmung der Doppelzimmer in Einzelzimmer nicht ausreicht um der Landesheimbauverordnung zu genügen. Drei weitere Plätze bzw. Zimmer müssen wegfallen, weil die Zimmer zu klein sind. Es bleibt final eine Kapazität von 58 Pflegeplätzen. Zudem muss den Bewohnern Gemeinschaftsfläche zugeordnet werden, damit unsere Einrichtung den Vorgaben entspricht.

Was uns heute zum Beschluss vorliegt ist eine Planung, die nachvollziehbar ist, aber unser Haus von 7 auf 5 Wohngruppen reduziert und mit einer 18ner, einer 14ner Wohngruppe im 1.OG und kleinen (8 oder 9) Wohngruppen im EG sehr unterschiedliche Gruppengrößen aufweist.

Meine Fraktion will den Charakter der Einrichtung mit kleinen, familiären Gruppen erhalten. Daher stellen wir einen abweichenden Antrag: Reduktion von 7 nicht auf 5 sondern auf 6 Gruppen; die vorgeschlagene 18ner Gruppe im 1.OG soll nicht umgesetzt werden und stattdessen eine 8er und eine 9er Gruppe im Bestand bleiben. Hierzu müsste lediglich aus einem Doppelzimmer eine Gemeinschaftsfläche werden.

Für diese Lösung würde ein weiterer Platz wegfallen. Statt 58 Plätzen hätte wir dann nur noch 57Plätze zur Verfügung. Aber wir würden dem allgemeinen Wunsch nachkommen und die konkrete Situation in den bestehenden Wohngruppen des Hauses baulich mit ihrem Charakter und ihrer Atmosphäre nicht verändern und so im Grundsatz unser Haus und seine Idee weiterleben. Zumal, und das sollte man zur Kenntnis nehmen, die neu zu bildende 18er Wohngruppe auch einer Sondergenehmigung Bedarf weil - so steht es in den Auskommentierungen zur Verordnung - im Grundsatz für die „Soll-Vorgabe“ der Verordnung zur Anzahl von maximal 15 Bewohnerinnen und Bewohnern die Ermessensentscheidung bei Überschreitungen sehr eingeschränkt ist. Die dauerhafte Tolerierung, die hier Grundlag für die vorliegenden Planungen ist, fordern wir hiermit schriftlich ein.

Für Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter brauchen und wollen wir einen Kompromiss aus den folgenden drei Bedingungen:

  1. Für die Bewohnerinnen familiäre Gruppen beibehalten.
  2. Den Mitarbeitern mit dem Konzept des Hauses weiterhin einen klaren Rahmen bieten.
  3. Und eine möglichst hohe Anzahl von Pflegeplätzen vorzuhalten.

Im Folgenden der Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

Änderungsantrag:

Reduktion von 7 nicht auf 5 sondern auf 6 Gruppen; die vorgeschlagene 18ner Gruppe im 1.OG soll nicht umgesetzt werden und stattdessen eine 8er und eine 9er Gruppe im Bestand bleiben. Hierzu müsste ein Doppelzimmer zur Gemeinschaftsfläche umgewidmet werden.

 

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