Kultusministerium: Investitionen in die Bildung sind Investitionen in die Zukunft

Veröffentlicht am 20.09.2011 in Service
 

Die zentralen bildungspolitischen Reformprojekte des Kultusministeriums werden jetzt auf den Weg gebracht, um sie bis zum Schuljahr 2012/13 endgültig starten zu können. Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer unterstreicht, ihr Hauptziel sei eine sichere Unterrichtsversorgung. „Mit den Reformen wollen wir es schaffen, dass die Schülerinnen und Schüler den bestmöglichen Abschluss erreichen”, betont die Kultusministerin.

Die bisherige soziale Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Elternhäusern müsse ein Ende haben. Ein weiteres Ziel sei, die Schulen zu verbessern. „Die Lehrkräfte machen fast alle eine ausgezeichnete und engagierte Arbeit für die Schülerinnen und Schüler”, unterstreicht die Ministerin. Aber für die Zukunft sei das Ziel, bei den Ergebnissen nicht nur in Deutschland auf vorderen Plätzen zu stehen, sondern auch international: „Baden-Württemberg will in der Bildungspolitik künftig die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen soweit es geht beenden und international auf Spitzenplätzen landen.” Künftig sollen gute Schülerinnen und Schüler mehr Gas geben können, schwächere mehr Zeit erhalten, um sich zu verbessern.

Die neue grün-rote Schulpolitik setzt besonders auf die Kommunen, also auf Mitsprache, Begeisterung und Engagement von Eltern, Lehrkräfte und Kommunalpolitikern. „Gute Schule wächst von unten, da die Bürger vor Ort viel besser wissen, welche Schularten, welche Abschlüsse und welche Qualität sie für ihre Schulen brauchen”, unterstreicht die Ministerin. Bürgerbeteiligung sei deshalb das A und O ihrer Bildungspolitik.

Die beiden Regierungsfraktionen müssten sich in den anstehenden Haushaltsberatungen darauf verständigen, welche Vorhaben sie umsetzen wollten und in welchen Schritten, sagt die Ministerin. Sie will dabei prüfen, bei welchen älteren Projekten Einsparungen zugunsten der neuen Vorhaben möglich wären.

Die neue Gemeinschaftsschule
Zentral ist für die neue Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen die neue Schulform Gemeinschaftsschule. Mit ihr sollen die Weichen gestellt werden für ein längeres gemeinsames Lernen mit besseren Bedingungen für alle Kinder und Jugendlichen. „Wir wollen erreichen, dass die einzelnen Kinder und Jugendlichen so gut wie möglich gefördert werden und so lange wie möglich gemeinsam lernen können”, betont die Ministerin. Der neue Schultyp soll die Abschlüsse
von Haupt-, Realschule und Gymnasium umfassen und mit den entsprechenden Bildungsstandards auch den Vergleich und den Wechsel in andere Schultypen ermöglichen. Kommunen können damit vor Ort ein breiteres Angebot an Abschlüssen schaffen. Die Lehrkräfte treffen so in Lerngruppen auf sehr unterschiedliche Schülerinnen und Schüler. Im Unterschied zur herkömmlichen Pädagogik erhalten die Schüler aber nur noch wenige gemeinsame Aufgaben, die für alle gleich sind. Ihre Arbeiten sind stark auf ihre individuelle Leistungsfähigkeit zugeschnitten. „Die moderne Pädagogik hat damit einen sehr guten und international längst beschrittenen Weg gezeigt, auf dem Lehrkräfte mit der Unterschiedlichkeit der Schüler besser umgehen können”, betont die Ministerin.

Gemeinschaftsschulen werden als weiterführende Schulen die Klassen 5 bis 10 umfassen. Eine gymnasiale Oberstufe kann, sofern am jeweiligen Standort ausreichend Nachfrage besteht, eingerichtet werden. Möglich soll auch sein, die Klassen 1 bis 4 als Teil einer solchen Schule zu führen. Derzeit wird geprüft, wie viele Schüler zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erforderlich sind. Behinderte Kinder gehören grundsätzlich ebenso zur Gemeinschaftsschule wie sonderpädagogische Lehrkräfte. Die Schulen werden verpflichtet sein, in ihrem Schulkonzept Angebote zur inklusiven Beschulung von behinderten Kindern zu machen. Dies ist ein wichtiger Schritt Baden-Württembergs zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte Behinderter.

Zum Schuljahr 2012/13 werden die ersten Gemeinschaftsschulen den Betrieb aufnehmen. Norbert Zeller als Leiter der Stabsstelle rechnet mit etwa 30 Schulen zum nächsten Schuljahr, die Zahl der Gemeinden, die sich für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule interessieren, beträgt zwischen 150 und 200. Allerdings müssen die Kommunen als Voraussetzung für die Genehmigung Konzepte mit einem hohen pädagogischen Standard einreichen. „Wir wollen eine neue Lernkultur etablieren und werden deshalb sehr stark auf eine gute Qualität der Schulen achten”, kündigt die Ministerin an.

Ausbau der Ganztagsschule
Als wichtiger Punkt im Reformpaket ist der Ausbau der Ganztagsschule vorgesehen, um damit die Bildungsgerechtigkeit zu verbessern. Damit könnten sich die Familien künftig stärker darauf verlassen, dass die Kinder und Jugendlichen länger in den Schulen unterrichtet und betreut würden. Die Kultusministerin schlägt vor, den flächendeckenden Ausbau zunächst vor allem im Primarbereich voranzubringen. Bis zum Jahr 2020 soll jede Grundschule zu einer Ganztagsschule werden können — und zwar, je nach Wunsch, in gebundener und in offener Form. Auch hier gilt also: Die Eltern, Lehrkräfte und Kommunalpolitiker vor Ort müssten hinter einem solchen Antrag stehen, ihre Kinder in eine Ganztagsschule bringen zu wollen.

Verbindliche Grundschulempfehlung wird abgeschafft
Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung wurde im Kabinett bereits beschlossen, der Entwurf des Schulgesetzes befindet sich derzeit in der Anhörung des Landtags. Danach werden die Eltern bei der schulischen Laufbahn ihrer Kinder künftig das Sagen haben. Sie können sich dabei darauf verlassen, vor dieser Entscheidung in den Grundschulen intensiv beraten zu werden. Dies habe in der Regel zwar schon bisher gut funktioniert. Aber das Kultusministerium strebt ein systematischeres Vorgehen an. So müssen die Eltern künftig mindestens einmal jährlich zu einem Gespräch über die Begabung ihrer Kinder eingeladen werden.
Ein wichtiger Bestandteil der Beratung ist auch, die Kooperation von Grundschulen und weiterführenden Schulen zu verbessern. „Die Zusammenarbeit zwischen den Pädagogen muss noch besser werden, um den Kindern den schwierigen Übergang zu erleichtern”, erklärt die Ministerin. Dazu sollen etwa Kooperationsverbünde eingerichtet und verantwortliche Kooperationslehrkräfte ernannt werden. Die Zusammenarbeit der Schulen wird in Zielvereinbarungen vor Ort festgelegt.

Die Erfahrungen etwa in Rheinland-Pfalz hätten gezeigt, dass das neue Verfahren das Übergangsverhalten in weiterführende Schulen nicht massiv verändern werde, sagt die Ministerin. Sie erwartet auch, dass die Eltern bei dieser Entscheidung das Wohl ihrer Kinder im Auge hätten. Eine Gesetzesänderung soll bis zum Frühjahr 2012 erfolgen, so dass bereits die Eltern der Mädchen und Jungen aus den jetzigen vierten Klassen den weiterführenden Schultyp wählen könnten.

Umbau der Haupt– und Werkrealschule
Mit einer Reform der Haupt– und Werkrealschulen will die Kultusministerin möglichst vielen Schülern einen mittleren Bildungsabschluss anbieten. Damit wird ein doppeltes Ziel verfolgt: Zum einen geht es auch hier darum, die Bildungsgerechtigkeit insbesondere für Kinder aus Migrantenfamilien zu verbessern. Zum anderen könnten Kommunen damit ihre Schule vor Ort erhalten. Die geplante Änderung des Schulgesetzes sieht deshalb zum Schuljahr 2012/13 vor, dass alle Hauptschulen Werkrealschulen werden können, auch einzügige. Schülerinnen und Schüler könnten demnach entweder den Haupt– oder den Werkrealschulabschluss absolvieren. Aufgeben will das Kultusministerium die bisherige verpflichtende Kooperation der Werkrealschulen mit den Berufsfachschulen, so dass die Schüler dieses Schultyps künftig vollständig an der Werkrealschule unterrichtet werden. Nach wie vor ist es aber möglich, dass Schüler der Werkrealschule nach der 9. Klasse an die ein– oder zweijährige Berufsfachschule wechseln.

Neue Wege im Gymnasium
Ab dem Schuljahr 2012/13 ist geplant, im Rahmen eines Schulversuchs im Gymnasium einen G 9-Zug zu ermöglichen. Dabei wird die Dehnung des Bildungsplanes auf neun Jahre in unterschiedlichen Stufen erprobt. Die künftige Zahl der Modellschulen mit neunjährigen Zügen hängt allerdings von einer Einigung zwischen den Regierungsfraktionen ab. Das Ministerium will darüber hinaus erreichen, dass die Belastung der Schülerinnen und Schülern auf den achtjährigen Gymnasien reduziert wird. Dafür ist geplant, die Bildungspläne weiter zu entwickeln. Zudem soll das G8 zusätzliche Lehrerressourcen erhalten, um die Zahl der Poolstunden zu erhöhen.

Verbesserungen bei der frühkindlichen Bildung
Die neue Landesregierung will in der frühkindlichen Bildung deutliche Verbesserungen erreichen. Vorgesehen ist dabei, die durch die Erhöhung der Grunderwerbssteuer erhaltenen Mittel zum einen zu nutzen, um die Plätze für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder auszubauen. Zum anderen sind weitere Schritte vorgesehen, um die Verbindlichkeit des Orientierungsplans voranzubringen. In der Diskussion ist etwa, den Leiterinnen der Kindergärten mehr Stunden zur Verfügung zu stellen und die Elternarbeit auszubauen. Wie diese Ziele umgesetzt werden können, wird in Verhandlungen mit den Kommunen festgelegt.

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

 

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