Die Corona-Pandemie lehrt uns aktuell, wie schnell und dynamisch sich Lagen entwickeln und auch zuspitzen können und wie wenig man hier rechtlich, aber auch technisch-organisatorisch vorbereitet ist.
Das Land hat diesen rechtlichen Mangel hinsichtlich kommunaler Sitzungen erkannt und die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen Sitzungen virtuell, also ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder, durchführen zu können, wenn dies in der jeweiligen Hauptsatzung so bestimmt ist.
Gleichzeitig hat das Land zu Recht sehr hohe Hürden aufgestellt. Bei Verhandlungsgegenständen, die nicht „einfacher Art“ sind, müssen „schwerwiegende“ Gründe vorliegen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Präsenzsitzung unzumutbar machen.
Diese unbestimmten Rechtsbegriffe bergen jedoch erhebliche Risiken hinsichtlich der Rechtssicherheit von Beschlüssen, insbesondere mit Blick auf Satzungen. Es ist deshalb notwendig, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, eine Präsenzsitzung z. B. unter den aktuellen Corona-Bedingungen durchzuführen.
Auch wir als SPD-Fraktion treten für die Durchführung von Präsenzsitzungen ein, da uns der persönliche Bezug und Diskurs wichtig sind. Hybridsitzungen, also Sitzungen mit einer in Teilen persönlichen Präsenz und gleichzeitig virtuell zugeschalteten Teilnehmern halten wir für rechtlich problematisch.
Dennoch sehen wir es als wichtige, sogar unabdingbare Notwendigkeit an, unsere Hauptsatzung gemäß der in der Vorlage vorgeschlagenen Änderung anzupassen, wollen wir für künftige Herausforderungen gewappnet sein.
So lange Präsenzsitzungen irgendwie durchgeführt werden können, ist alles gut, doch in die Zukunft schauen können wir nicht. Es wäre daher geradezu fahrlässig, die Möglichkeit einer virtuellen Sitzung für den Ernstfall nicht vorzusehen.
Wir hoffen, von diesem Element keinen Gebrauch machen zu müssen, aber sollte es notwendig werden, sollten wir vorbereitet sein.
Ebenso teilen wir das in der Vorlage begründete Ansinnen hinsichtlich der Neufassung der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen.
Die Zeiten haben sich geändert, vieles findet im oder über das Internet statt. Diesem Trend, der uns auch zusätzliche Vorteile bietet, wollen wir uns nicht verschließen und in den rechtlich zulässigen Fällen unsere Homepage, die ja demnächst in neuem Gewand erstrahlen wird, als Plattform für öffentliche Bekanntmachungen nutzen.
Dies hat den Vorteil, dass Bekanntmachungen unverzüglich veröffentlicht werden können und dadurch früher formell wirksam werden. Das Abwarten auf die Veröffentlichung in der nächsten Walldorfer Rundschau entfällt. Auch stehen dadurch die Bekanntmachungen dem Bürger jederzeit nachles- und recherchierbar zur Verfügung.
Dass öffentliche Bekanntmachungen aber auch ergänzend über die Walldorfer Rundschau kommuniziert werden ist für uns selbstverständlich
Stadtrat Christian Schick für die SPD-Fraktion