Seit dem 19. November kann Finanzierungshilfe vom Bund zum Einbruchschutz beantragt werden. Gefördert werden beispielsweise der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, Nachrüstsysteme für Fenster, einbruchhemmende Gitter und Rollläden, Alarmanlagen, Bewegungsmelder oder Gegensprechanlagen. Durchführen wird das Programm die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die Anträge können von Eigentümern wie von Mietern ab sofort und vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW eingereicht werden. Die Förderung wird durch Zuschüsse zu den Gesamtinvestitionskosten erfolgen. Das bedeutet, dass nicht nur die Materialkosten Grundlage die Förderung sind, sondern auch die Handwerkerkosten des Einbaus direkt bezuschusst werden. Für die Bürgerinnen und Bürger wird dies eine Erleichterung sein, da sie die Einbaukosten nicht erst bei der Steuererklärung geltend machen. Der Zuschuss wird daher 10 Prozent der Gesamtinvestition betragen. Gezahlt werden 200 bis 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit, die Mindestinvestitionssumme liegt damit bei 2.000 Euro, die Förderhöchstsumme bei 15.000 Euro.
Eine gute Nachricht ist auch, dass zeitgleich die Konditionen des erfolgreichen Zuschussprogramms „Altersgerecht Umbauen“ verbessert werden. Der Fördersatz wird von 8 auf 10 Prozent angehoben und die Mindestförderung von jetzt 300 auf dann ebenfalls 200 Euro abgesenkt.
Alle Informationen zur Beantragung finden Sie auf der Internetpräsenz der KfW (www.kfw.de).
04.05.2024, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
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